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Güterabwägung
Gü|ter|ab|wä|gung, die (Rechtsspr.):
Prinzip, nach dem ein rechtlich geschütztes höherwertiges Gut im Falle eines Konfliktes dem geringerwertigen vorzuziehen ist.

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Güter|abwägung,
 
das Prinzip, ein rechtlich höherwertiges Gut im Konfliktfall dem geringerwertigen Gut vorzuziehen.

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Gü|ter|ab|wä|gung, die (Rechtsspr.): Prinzip, nach dem ein rechtlich geschütztes höherwertiges Gut im Falle eines Konfliktes dem geringerwertigen vorzuziehen ist: eine G. vornehmen; Ü Auch in Fragen der Theologie muss der Papst mit dem Instrument der G. arbeiten (NZZ 30. 6. 84, 9).

Universal-Lexikon. 2012.