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bis|he|rig [bɪs'he:rɪç] <Adj.>:bis zu diesem Zeitpunkt:
der bisherige Minister; er gibt seine bisherigen Forderungen auf; die bisherigen Gespräche blieben ohne Ergebnis.
Syn.: früher.
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bis|he|rig 〈Adj.〉 bisher gewesen, bisher stattgefunden habend, vergangen ● die \bisherigen Versammlungen; meine \bisherige Wohnung; in seinem \bisherigen Leben; im Bisherigen im Vorangegangenen
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bis|he|rig <Adj.>:
bisher gewesen, bisher vorhanden:
der -e Außenminister;
ihr -es Leben.
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bis|he|rig <Adj.>: bisher gewesen, bisher vorhanden: der -e Außenminister; sein -es Leben ändern; Intime Freunde der Kressmann, darunter ihre -en Ehemänner (Prodöhl, Tod 27).
Universal-Lexikon. 2012.