Dienst|recht, das <o. Pl.>:
für Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst geltendes Recht.
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Dienst|recht, das <o. Pl.>: das für die Beamten u. Angestellten im öffentlichen Dienst geltende Recht.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.