Dienst|be|reich, der:
Zuständigkeitsbereich einer bestimmten Institution, des Inhabers einer bestimmten Dienststellung:
der D. der Aufsichtsbehörde;
das fällt nicht in meinen D. (dafür bin ich nicht zuständig).
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Dienst|be|reich, der: Zuständigkeitsbereich des Inhabers einer bestimmten Dienststellung: Ist so was noch nicht verboten? Hier in den D. der königlich-bayerischen Staatsbahn ein solches Machwerk einschleusen? (Kühn, Zeit 40); das fällt nicht in meinen D. (dafür bin ich nicht zuständig).
Universal-Lexikon. 2012.