Be|trọf|fe|ner, der Betroffene/ein Betroffener; des/eines Betroffenen, die Betroffenen/zwei Betroffene:
jmd., der von einer Sache betroffen, in Mitleidenschaft gezogen ist:
das ist für die Betroffenen bitter.
* * *
Betroffener,
Verwaltungsrecht: derjenige, der von einer behördlichen Maßnahme (rechtlich oder tatsächlich) in seinem Rechtskreis berührt wird.
Universal-Lexikon. 2012.