Be|schạ̈f|tig|te, die/eine Beschäftigte; der/einer Beschäftigten, die Beschäftigten/zwei Beschäftigte:
weibliche Person, die in einem Betrieb o. Ä. ↑ beschäftigt (3 a) ist.
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Be|schạ̈f|tig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der in einem Betrieb o. Ä. beschäftigt (3 a) ist: 3 000 B. werden innerhalb von fünf Wochen jeweils eine Woche nicht arbeiten (Welt 25. 8. 65, 11).
Universal-Lexikon. 2012.