Be|dạch|te, die/eine Bedachte; der/einer Bedachten, die Bedachten/zwei Bedachte [subst. 2. Part. zu ↑ bedenken (2)] (Rechtsspr.):
weibliche Person, der ein Vermächtnis ausgesetzt worden ist.
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Be|dạch|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> [subst. 2. Part. zu ↑bedenken (2)] (Rechtsspr.): jmd., dem ein Vermächtnis ausgesetzt worden ist.
Universal-Lexikon. 2012.