Au|ßen|luft, die <o. Pl.>:
Luft im Freien:
bei dem Störfall ist keine Radioaktivität in die A. gelangt.
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Außenluft,
die aus dem Freien angesaugte Luft bei einer Lüftungsanlage. Als Außenluftrate bezeichnet man die Mindestaußenluftmenge, die geschlossenen Räumen stündlich pro Person zuzuführen ist: für Räume mit Rauchverbot 20 m3/h pro Person, für Räume mit Raucherlaubnis 30 m3/h pro Person.
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Au|ßen|luft, die <o. Pl.>: Luft im Freien: A., die direkt über die traditionelle Lüftungseinrichtung Fenster eintritt (CCI 9, 1985, 38).
Universal-Lexikon. 2012.