Ap|pa|ra|te|me|di|zin, die; - (oft abwertend):
Form der medizinischen Versorgung, die durch den Einsatz technischer Apparate zur Diagnose u. Therapie gekennzeichnet ist u. bei der die Betreuung durch den Arzt selbst zurücktritt.
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Apparatemedizin,
negativ besetzter Begriff für den unverhältnismäßigen Einsatz aufwendiger Gerätetechnik in der Medizin auf Kosten klassischer ärztlicher Leistungen, z. B. der Computertomographie ohne vorherige ärztliche Befragung und Untersuchung.
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Ap|pa|ra|te|me|di|zin, die: Form der medizinischen Versorgung, die durch den Einsatz technischer Apparate zur Diagnose u. Therapie gekennzeichnet ist u. bei der die Betreuung durch den Arzt selbst zurücktritt.
Universal-Lexikon. 2012.