Akademik

Versäumnis
Nichteinhaltung; Unterlassung

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Ver|säum|nis [fɛɐ̯'zɔy̮mnɪs], das; -ses, -se:
das Versäumen, Unterlassen (von etwas, was hätte getan werden müssen):
das war ein verhängnisvolles Versäumnis; die Versäumnisse der Regierung in den letzen Jahren rächen sich jetzt; er hat sich ein schweres Versäumnis zuschulden kommen lassen.
Zus.: Pflichtversäumnis.

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Ver|säum|nis 〈n. 11, früher: f. 9
1. Unterlassung
2. versäumte Zeit

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Ver|säum|nis, das; -ses, -se, veraltet: die; -, -se:
etw., was jmd. nicht hätte versäumen (1 c), unterlassen dürfen; Unterlassung:
die -se der Eltern gegenüber ihren Kindern.

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Ver|säum|nis, das; -ses, -se, veraltet: die; -, -se: etw., was jmd. nicht hätte ↑versäumen (1 c), unterlassen dürfen; Unterlassung: ein verhängnisvolles V.; die -se der Eltern gegenüber ihren Kindern; jmdm. ein V. nachweisen; Er hatte beträchtliche -se (Lücken 2, die er irgendwann würde aufholen müssen (Rolf Schneider, November 55); ein V. wiedergutmachen; du hast dir ein schweres V. zuschulden kommen lassen; es gehört zu den -sen meiner Erziehung, dass ich nicht gelernt habe, Bilder zu fälschen (Muschg, Gegenzauber 86).

Universal-Lexikon. 2012.