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dies|be|züg|lich ['di:sbəts̮y:klɪç] <Adj.>:auf diese Angelegenheit bezüglich:
es ist verboten, die Straße nach 20 Uhr zu betreten. Eine diesbezügliche Vorschrift ist schon vor einigen Tagen erlassen worden.
Syn.: ↑ dazu, hierauf Bezug nehmend (Amtsspr., Kaufmannsspr.), ↑ hierzu, in Bezug darauf, in diesem Punkt, in dieser Beziehung, mit Bezug darauf (Amtsspr., Kaufmannsspr.), zu diesem Punkt.
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dies|be|züg|lich 〈Adj.〉 sich hierauf beziehend, das Erwähnte betreffend, hierzu, dazu ● die \diesbezügliche Vereinbarung; \diesbezüglich möchte ich noch sagen ...
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dies|be|züg|lich <Adj.>:
in Bezug auf diese Angelegenheit; das Erwähnte betreffend:
eine -e Frage;
d. (hierzu) kann ich keine Angaben machen.
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dies|be|züg|lich <Adj.>: in Bezug auf diese Angelegenheit; das Erwähnte betreffend: eine -e Frage; d. (hierzu) kann ich keine Angaben machen.
Universal-Lexikon. 2012.