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Un|ter|stẹl|lung 〈f. 20〉
1. Unterordnung
2. (fälschliche) Behauptung, Vermutung
● das sind böswillige \Unterstellungen!
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1Ụn|ter|stel|lung, die; -:
das ↑ 2Unterstellen (1).
2Un|ter|stẹl|lung, die; -, -en:
die U. unter die Militärgerichtsbarkeit.
2. falsche Behauptung, mit der jmdm. etw. unterstellt wird:
böswillige -en.
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Un|ter|stẹl|lung, die; -, -en: 1. das Unterstẹllen (1); das Unterstelltwerden, Unterstelltsein: die U. unter die Militärgerichtsbarkeit; fünf Industrieministerien unterschiedlicher administrativer U. (NZZ 25. 12. 83, 9). 2. falsche Behauptung, mit der jmdm. etw. unterstellt wird: böswillige -en; Grundfalsch ist jedenfalls die U., die Kinder bereiteten sich ihre ausweglose Isolation erst mit ihrem Abtauchen in die „Szene“ (Christiane, Zoo 9); Noch so eine ungeheuerliche U., und ich sperr' dir das Haushaltsgeld (Schnurre, Ich 61); Ich verbitte mir derartige -en (Sobota, Minus-Mann 122).
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Ụn|ter|stel|lung, die; -: das Ụnterstellen (1).
Universal-Lexikon. 2012.