Akademik

Zweitstimme
Zweit|stim|me 〈f. 19; bei manchen Wahlen〉 die zweite der einem Wähler zur Verfügung stehenden zwei Stimmen

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Zweit|stim|me, die:
Stimme, die der Wähler, die Wählerin bei den Wahlen zum Bundestag für die Landesliste einer Partei abgibt.

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Zweit|stimme,
 
Erststimme, Wahlrecht.

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Zweit|stim|me, die: Stimme, die der Wähler bei den Wahlen zum Bundestag für die Landesliste einer Partei abgibt.

Universal-Lexikon. 2012.