Zweit|stim|me 〈f. 19; bei manchen Wahlen〉 die zweite der einem Wähler zur Verfügung stehenden zwei Stimmen
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Zweit|stim|me, die:
Stimme, die der Wähler, die Wählerin bei den Wahlen zum Bundestag für die Landesliste einer Partei abgibt.
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Zweit|stimme,
Erststimme, Wahlrecht.
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Zweit|stim|me, die: Stimme, die der Wähler bei den Wahlen zum Bundestag für die Landesliste einer Partei abgibt.
Universal-Lexikon. 2012.