zu|sạm|men||ru|fen 〈V. tr. 201; hat〉 zu einem gemeinsamen Treffen einladen, zu einer Zusammenkunft bitten, eine Versammlung einberufen ● ich habe Sie zusammengerufen, um Ihnen Folgendes zu sagen: ...
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zu|sạm|men|ru|fen <st. V.; hat:
a) auffordern, sich an einem bestimmten Ort zu versammeln:
Schüler und Schülerinnen, die Abteilung [zu einer kurzen Besprechung] z.;
das Parlament z.
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zu|sạm|men|ru|fen <st. V.; hat: a) veranlassen, auffordern, dass sich alle Angesprochenen gemeinsam irgendwo einfinden: die Schüler, die Abteilung [zu einer kurzen Besprechung] z.; b) ↑einberufen (1): das Parlament z.
Universal-Lexikon. 2012.