Akademik

zusammenrufen
zu|sạm|men||ru|fen 〈V. tr. 201; hatzu einem gemeinsamen Treffen einladen, zu einer Zusammenkunft bitten, eine Versammlung einberufen ● ich habe Sie zusammengerufen, um Ihnen Folgendes zu sagen: ...

* * *

zu|sạm|men|ru|fen <st. V.; hat:
a) auffordern, sich an einem bestimmten Ort zu versammeln:
Schüler und Schülerinnen, die Abteilung [zu einer kurzen Besprechung] z.;
b) einberufen (1):
das Parlament z.

* * *

zu|sạm|men|ru|fen <st. V.; hat: a) veranlassen, auffordern, dass sich alle Angesprochenen gemeinsam irgendwo einfinden: die Schüler, die Abteilung [zu einer kurzen Besprechung] z.; b) einberufen (1): das Parlament z.

Universal-Lexikon. 2012.