zọl|len 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \zollen nach Verdienst u. Schuldigkeit erweisen ● jmdm. Achtung, Anerkennung, Bewunderung \zollen; jmdm. Beifall \zollen [→ Zoll2]
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zọl|len <sw. V.; hat [mhd. zollen = Zoll zahlen]:
1. (geh.) erweisen, entgegenbringen, zuteilwerden lassen:
jmdm. Anerkennung, Dank, den schuldigen Respekt z.;
das Publikum zollte dem neuen Stück Applaus.
2. (altertümelnd) entrichten, bezahlen.
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zọl|len <sw. V.; hat [mhd. zollen = Zoll zahlen]: 1. (geh.) erweisen, entgegenbringen, zuteil werden lassen: jmdm. Anerkennung, Dank, Verehrung, den schuldigen Respekt z.; Die Bewunderung, die ein Publikum ja nur zu gerne zollt, ... (Gregor-Dellin, Traumbuch 119); Die Unterhaltung beschränkt sich daher auf ein reichliches Lob, das dem Mahle gezollt wird (Werfel, Bernadette 76); das Publikum zollte dem neuen Stück Applaus. 2. (altertümelnd) entrichten, bezahlen: sie ... zollte sogar jede Woche brav ihr Scherflein von einer harten Silbermark (Emma 5, 1978, 46).
Universal-Lexikon. 2012.