Akademik

Kandidat
Assessor; Aspirant; Anwärter; cand.

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Kan|di|dat [kandi'da:t], der; -en, -en, Kan|di|da|tin [kandi'da:tɪn], die; -, -nen:
a) Person, die sich um etwas bewirbt:
um diesen Posten bewerben sich drei Kandidaten und zwei Kandidatinnen; ein Gespräch zwischen Kandidat Krause/dem Kandidaten Krause und den Wählerinnen und Wählern.
Syn.: Anwärter, Anwärterin, Aspirant, Aspirantin.
Zus.: Präsidentschaftskandidat, Präsidentschaftskandidatin.
b) Person, die sich einer Prüfung unterzieht:
in diesem Jahr haben sich nur 20 Kandidatinnen und Kandidaten zum Examen gemeldet.
Syn.: Absolvent, Absolventin.
Zus.: Examenskandidat, Examenskandidatin.

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Kan|di|dat 〈m. 16
1. jmd., der sich um ein Amt od. eine Position bewirbt
2. jmd., der sich darum bewirbt, gewählt zu werden (Wahl\Kandidat, Wunsch\Kandidat)
3. jmd., der sich einer Universitätsprüfung unterzieht (Prüfungs\Kandidat)
● jmdn. als \Kandidaten (für eine Wahl) aufstellen [<lat. candidatus „weiß gekleidet“; zu candidus „weiß“; nach der toga candida „weiße Toga“, in der sich Amtsbewerber im antiken Rom dem Volke vorstellten]

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Kan|di|dat , der; -en, -en [lat. candidatus = weiß Gekleideter (Amtsbewerber, der sich dem Volk in der toga candida, der glänzend weißen Toga, vorstellte), zu: candidus = glänzend, weiß]:
1.
a) jmd., der sich um etw. bewirbt, sich zur Wahl stellt:
jmdn. als -en aufstellen;
einen -en bezeichnen, wählen, durchbringen, von der Liste streichen;
b) (in sozialistischen Ländern, bes. früher in der DDR) Anwärter auf die Mitgliedschaft in einer Partei.
2.
a) Student höheren Semesters (Abk.: cand.):
die -en der Theologie;
b) Prüfling im abschließenden Examen an einer Universität;
c) <o. Pl.> (in sozialistischen Ländern, bes. früher in der UdSSR) akademischer Grad:
K. der physikalisch-mathematischen Wissenschaften der Sowjetunion.

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Kandidat
 
[lateinisch, eigentlich »weiß Gekleideter« (die Amtsbewerber stellten sich dem Volk in der Toga candida, der glänzend weißen Toga, vor)] der, -en/-en,  
 1) allgemein: jemand, der sich für eine Wahl aufstellen lässt; Anwärter. - Kandidatur, Aufstellung als Kandidat für eine Wahl.
 
 2) Hochschulwesen: Abkürzung cand., Student nach Erwerb des Physikums, Vordiploms oder einer ähnlichen Zwischenprüfung; Student in der Abschlussprüfung (z. B. cand. med., cand. phil.).
 
 3) Politik: ein im Organisationsrecht kommunistischer Parteien vorgesehener Status vor Erlangung der Vollmitgliedschaft in der Partei oder in einem ihrer Organe (z. B. im Zentralkomitee); Kandidaten haben nicht dieselben Rechte wie die Vollmitglieder.
 

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Kan|di|dat, der; -en, -en [lat. candidatus = weiß Gekleideter (Amtsbewerber, der sich dem Volk in der toga candida, der glänzend weißen Toga, vorstellte), zu: candidus = glänzend, weiß]: 1. a) jmd., der sich um etw. bewirbt, sich zur Wahl stellt: einen -en bezeichnen, wählen, durchbringen, von der Liste streichen; jmdn. als -en aufstellen; seine Stimme für einen -en abgeben; Ü Unsere drei -en (= Autos der Marken Peugeot, Opel, Ford) gingen mit ziemlich gleichen Voraussetzungen ins Rennen (Freizeitmagazin 10, 1978, 36); b) (in sozialistischen Ländern, bes. früher in der DDR) Anwärter auf die Mitgliedschaft in einer Partei. 2. a) Student höheren Semesters: die -en der Theologie; Abk.: cand. (z. B. cand. med., cand. phil.); b) Prüfling im Abschlussexamen an einer Universität; c) <o. Pl.> (in sozialistischen Ländern, bes. früher in der UdSSR) akademischer Grad: K. der physikalisch-mathematischen Wissenschaften der Sowjetunion.

Universal-Lexikon. 2012.