vor|ver|ur|tei|len 〈V. tr.; hat〉 jmdn. od. etwas \vorverurteilen von vornherein, vorschnell verurteilen
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vor|ver|ur|tei|len <sw. V.; hat:
im Voraus, vorschnell verurteilen:
die Boulevardblätter haben den Angeklagten vorverurteilt;
sie fühlt sich vorverurteilt.
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vor|ver|ur|tei|len <sw. V.; hat: im Voraus, vorschnell verurteilen: die Boulevardblätter haben den Angeklagten vorverurteilt; sie fühlt sich vorverurteilt.
Universal-Lexikon. 2012.