Ver|wẹn|dungs|zweck 〈m. 1〉 Zweck einer Verwendung ● den \Verwendungszweck von öffentlichen Geldern angeben
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Ver|wẹn|dungs|zweck, der:
Zweck, für den etw. verwendet wird, werden soll.
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Ver|wẹn|dungs|zweck, der: Zweck, für den etw. verwendet wird, werden soll: Platziert die Telekom die Maximalmenge von 286 Millionen Aktien, fließen rund 21 Milliarden DM in die Telekom-Kassen. Über deren V. herrscht weiterhin Rätselraten (Handelsblatt 6. 5. 99, 17).
Universal-Lexikon. 2012.