Ver|wạl|tungs|ge|richt 〈n. 11; Rechtsw.〉 erste gerichtliche Instanz der Gerichtsbarkeit von Streitigkeiten aus dem Verwaltungsrecht
* * *
Ver|wạl|tungs|ge|richt, das:
Gericht, das über alle Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts zu entscheiden hat.
* * *
Ver|wạl|tungs|ge|richt, das: Gericht, das über alle Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts zu entscheiden hat.
Universal-Lexikon. 2012.