Akademik

Verhältniswahlrecht
Ver|hạ̈lt|nis|wahl|recht 〈n. 11; unz.〉 Wahlrecht, bei dem die Sitze auf die Listen der Parteien im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt werden, Proportionalwahlrecht; Ggs Mehrheitswahlrecht

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Ver|hạ̈lt|nis|wahl|recht, das <o. Pl.>:
vgl. Verhältniswahl.

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Ver|hạ̈lt|nis|wahl|recht, das <o. Pl.>: vgl. ↑Verhältniswahl.

Universal-Lexikon. 2012.