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Verfassungsorgan
Ver|fạs|sungs|or|gan 〈n. 11; meist Pl.; Rechtsw.〉 eines der verfassungsgemäß vorgeschriebenen obersten Staatsorgane

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Ver|fạs|sungs|or|gan, das <oft Pl.>:
unmittelbar durch die Verfassung (1 a) eingesetztes staatliches Organ (4):
der Bundestag ist ein V.

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Ver|fạs|sungs|or|gan, das <oft Pl.>: unmittelbar durch die ↑Verfassung (1 a) eingesetztes staatliches ↑Organ (4): der Bundestag ist ein V.

Universal-Lexikon. 2012.