Verfassung: Das Wort Verfassung stammt aus mittelhochdeutsch vervazzunge „Vertrag, Abmachung“, daneben auch im Sinn von „äußerer (auch körperlicher oder seelischer) Zustand“ sowie „Bereitschaft (zur Durchführung bestimmter Ziele)“ gebraucht. Bei Kant heißt es zum Beispiel: „Die Gebirge der Erde sind eine der nützlichsten Verfassungen [Zustände] derselben“ oder „... (so) gewann man Zeit, sich gegen einen Überfall in Verfassung [Bereitschaft] zu setzen“.
Die Verfassung im Sinn von „schriftlich fixierten Grundsätzen über Form und Aufbau eines Staats sowie seine Rechte und Pflichten“ ist im Zuge der Französischen Revolution entstanden. 1789 wurde zunächst die Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die dann 1791 Eingang in die sogenannte constitution fand. Verfassung im staatsrechtlichen Sinn ist die Übersetzung dieses französischen Begriffs. Das Gremium, das damals den Text ausarbeitete, war die sogenannte constituante. Noch heute bezeichnet man daher eine verfassunggebende Versammlung als „Konstituante“.
Die erste Verfassung in Deutschland war 1808 die „Konstitution des Königreichs Bayern“. Den ersten Versuch zur Verabschiedung einer Verfassung für ganz Deutschland unternahm das Parlament in der Paulskirche in Frankfurt am Main nach der Revolution 1848. Der ein Jahr später beschlossene Entwurf scheiterte zwar, doch haben viele Regelungen daraus Eingang in das am 23. Mai 1949 verkündete „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ gefunden. Die verfassunggebende Versammlung wurde von den damaligen Ministerpräsidenten „Parlamentarischer Rat“ genannt und die Verfassung erhielt die Bezeichnung „Grundgesetz“. Auf diese Weise wollte man den provisorischen Charakter des westdeutschen Teilstaats zum Ausdruck bringen.
Universal-Lexikon. 2012.