Ver|dụn|ke|lungs|ge|fahr 〈f. 20; unz.〉 Gefahr, dass der einer Straftat Verdächtige Tatbestände verdunkelt, z. B. Beweisstücke versteckt od. vernichtet, Zeugen zu falschen Aussagen verleitet usw. ● jmdn. wegen \Verdunkelungsgefahr in Haft nehmen
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Ver|dụn|ke|lungs|ge|fahr, Verdunklungsgefahr, die <Pl. selten> (Rechtsspr.):
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Verdunkelungsgefahr,
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Ver|dụnk|lungs|ge|fahr, Verdunkelungsgefahr, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Verdacht der ↑Verdunklung (3) eines Tatbestandes durch den Beschuldigten.
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Ver|dụn|ke|lungs|ge|fahr: ↑Verdunklungsgefahr.
Universal-Lexikon. 2012.