Ver|bots|irr|tum 〈m. 2u〉 Irrtum darüber, ob ein Handeln od. Unterlassen verboten ist od. nicht
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Ver|bots|irr|tum, der (Rechtsspr.):
in der Verkennung des Verbotenseins einer eigenen Handlung bestehender Irrtum eines Täters.
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Verbots|irrtum,
Strafrecht: Irrtum.
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Ver|bots|irr|tum, der (Rechtsspr.): in der Verkennung des Verbotenseins einer eigenen Handlung bestehender Irrtum eines Täters.
Universal-Lexikon. 2012.