ver|ạn|la|gen 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. \veranlagen ihn einschätzen, seine Steuern festsetzen
2. 〈im Part. Perf.〉 gut, schlecht veranlagt sein gut, schlecht, begabt, befähigt sein, mit bestimmten Eigenschaften versehen sein, bestimmte Charakteranlagen haben
● jmdn. für eine, zu einer Steuer \veranlagen; sie ist künstlerisch veranlagt
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ver|ạn|la|gen <sw. V.; hat [zu veraltet Anlage = Steuer]:
1. (Steuerw.) für jmdn. die Summe, die er zu versteuern hat, u. seine sich daraus ergebende Steuerschuld festsetzen:
die Ehegatten werden gemeinsam [zur Einkommensteuer] veranlagt;
sie wurde mit 80 000 Euro veranlagt.
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ver|ạn|la|gen <sw. V.; hat [zu veraltet Anlage = Steuer]: 1. (Steuerw.) für jmdn. die Summe, die er zu versteuern hat, u. seine sich daraus ergebende Steuerschuld festsetzen: die Ehegatten werden gemeinsam [zur Einkommensteuer] veranlagt; man veranlagte sie mit 80 000 Mark. 2. (Wirtsch. österr.) ↑anlegen (6 a): Zu mir sind einige Kunden gekommen, die ... ihr Spargeld neu v. wollen (Wochenpresse 25. 4. 79, 15).
Universal-Lexikon. 2012.