Akademik

stationär
ruhig; ruhend; starr; bewegungslos; ortsfest; unbewegt; ortsgebunden

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sta|ti|o|när [ʃtats̮i̯o'nɛ:ɐ̯] <Adj.>.:
1. an einen Ort gebunden:
ein stationäres Laboratorium.
2. mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden:
eine stationäre Behandlung.
Syn.: klinisch.

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sta|ti|o|när 〈Adj.〉
1. in Ruhe befindlich, ruhend
2. zeitlich unveränderlich
3. Ggs ambulant
3.1 die Behandlung im Krankenhaus erhaltend
3.2 ortsfest
[<frz. stationnaire <spätlat. stationarius „stillstehend, zum Standort gehörig“]

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sta|ti|o|när [gleichbed. frz. stationnaire u. lat. stationarius = stillstehend, zum Standort gehörig (stare, statum = stehen)]: nennt man Dinge, Vorgänge oder Zustände, die an einen Standort gebunden sind bzw. die zeitlich unverändert andauern.

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sta|ti|o|när <Adj.> [frz. stationnaire < spätlat. stationarius = stillstehend, am Standort bleibend, zu lat. statio, Station]:
1. (bes. Fachspr.)
a) an einen festen Standort gebunden:
ein -es Laboratorium;
b) örtlich u. zeitlich nicht verändert; (bes. im Hinblick auf Ort u. Zeit) unverändert.
2. (Med.) an eine Krankenhausaufnahme gebunden; die Behandlung in einer Klinik betreffend; nicht ambulant:
-e Behandlung.

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Stationar
 
[lateinisch, zu statio, vergleiche Station] der, -s/-e, Stationarius, Bezeichnung für den amtlichen Verleiher von Handschriften an den Universitäten des Mittelalters. Aus dem Verkauf von Handschriften (aus Nachlässen Universitätsangehöriger) entwickelte sich z. B. in England die Gruppe der »stationers«, die auch außerhalb der Universität den kommerziellen Handel verfolgten. Älteste Belege für den Status des Stationars finden sich im 13. Jahrhundert in Bologna und Paris.

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Sta|ti|o|nar, der; -s, -e, Sta|ti|o|na|ri|us, der; -, ... rii [mlat. stationarius, zu lat. statio, ↑Station]: amtlicher Verleiher von Handschriften an mittelalterlichen Universitäten.

Universal-Lexikon. 2012.