Ụn|fall|wa|gen 〈m. 4〉
1. Krankenwagen für den Transport von Personen, die durch einen Unfall verletzt sind
2. Kraftwagen, mit dem ein Unfall geschehen ist
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Ụn|fall|wa|gen, der:
2. besonders ausgerüsteter, bei Unfällen eingesetzter Rettungswagen, Krankenwagen.
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Ụn|fall|wa|gen, der: 1. Auto, das in einen Unfall verwickelt worden ist: es gibt einen Hinweis, der es noch wahrscheinlicher macht, dass es sich bei der Person, die den U. gefahren hat, tatsächlich um Ihre Mutter handelt (M. L. Fischer, Kein Vogel 88); Wer sah den U.? Polizei bittet um Mitarbeit (MM 15. 4. 69, 7); Von seinem Ersparten kauft er sich zwei schrottreife U. (Autos, die bei einem Unfall beschädigt wurden; Chotjewitz, Friede 127). 2. besonders ausgerüsteter, bei Unfällen eingesetzter Rettungswagen, Krankenwagen: Das Deutsche Rote Kreuz stellte Ärzte, zwei U. und zusätzlich zehn Sanitäter ab (Zeit 1. 9. 95, 67).
Universal-Lexikon. 2012.