Akademik

Überholverbot
Über|hol|ver|bot 〈n. 11; unz.〉 Verbot, andere Kraftfahrzeuge zu überholen

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Über|hol|ver|bot, das (Verkehrsw.):
Verbot, ein anderes Kraftfahrzeug zu überholen:
ist hier immer noch Ü.?;
an der Steige besteht, gilt ein Ü. für Lkw.

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Über|hol|ver|bot, das (Verkehrsw.): Verbot, ein anderes Kraftfahrzeug zu überholen: ist hier immer noch Ü.?; an der Steige besteht, gilt ein Ü. für LKW.

Universal-Lexikon. 2012.