Tạnz|schu|le 〈f. 19〉 Unterrichtsanstalt für Gesellschaftstanz
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Tạnz|schu|le, die:
private Einrichtung, in der Gesellschaftstanz gelehrt wird.
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Tanzschule,
privates oder öffentliches Institut, in dem der Bühnen- oder Gesellschaftstanz gelehrt wird. Tanzschulen für Berufstänzer sind häufig Opernhäusern (so in Mailand seit 1815, in Paris seit 1856, in Berlin seit 1873) oder Musikhochschulen angeschlossen. - Die erste Tanzschule wurde 1661 durch P. Beauchamps in Paris gegründet.
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Tạnz|schu|le, die: private Einrichtung, in der Gesellschaftstanz gelehrt wird.
Universal-Lexikon. 2012.