Stra|ßen|han|del 〈m.; -s; unz.〉 Handel auf öffentlichen Straßen u. Plätzen
* * *
Stra|ßen|han|del, der:
auf öffentlichen Straßen u. Plätzen stattfindender Handel.
* * *
Straßenhandel,
Betriebsform des Einzelhandels, bei dem Waren auf öffentlichen Straßen mit mobilen Verkaufseinrichtungen (z. B. Verkaufswagen, Bauchläden) angeboten werden. Für diesen Straßenhandel im engeren Sinn gelten die Bestimmungen für das Reisegewerbe. Der Straßenhandel ist ordnungswidrig, wenn er den öffentlichen Verkehr beeinträchtigt (§ 33 Absatz 1 Nummer 2 StVO); als Sondernutzung kann er straßenrechtlich gestattet werden. Im weiteren Sinn umfasst der Straßenhandel auch den Verkauf von Waren auf Straßen- und Wochenmärkten. Diese Form des Straßenhandels wird auch als Markthandel, nach der Gewerbeordnung als Marktgewerbe oder -verkehr bezeichnet (Markt).
* * *
Stra|ßen|han|del, der: auf öffentlichen Straßen u. Plätzen stattfindender Handel.
Universal-Lexikon. 2012.