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strafrechtlich
straf|recht|lich 〈Adj.〉 das Strafrecht betreffend, auf ihm beruhend, ihm entsprechend ● jmdn. od. eine Sache \strafrechtlich verfolgen

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straf|recht|lich <Adj.>:
das Strafrecht betreffend:
-e Ermittlungen;
s. liegt nichts gegen sie vor.

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straf|recht|lich <Adj.>: das Strafrecht betreffend: dass gegen den jugoslawischen Konsul ... -e Ermittlungen laufen (Enzensberger, Einzelheiten I, 40); eine -e Verfolgung lag keinesfalls außer dem Bereich der Möglichkeit (Fallada, Mann 237); Im -en Sinne fühle er sich nicht schuldig (Noack, Prozesse 197); Ihr Leumund war ausgezeichnet, s. lag nichts gegen sie vor (Weber, Tote 145).

Universal-Lexikon. 2012.