Steu|er|fahn|dung 〈f. 20〉 Prüfung der Geschäftsbücher seitens der Finanzbehörde (bei Verdacht der Steuerhinterziehung)
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Steu|er|fahn|dung, die (Steuerw.):
a) staatliche Überprüfung der Bücher eines Betriebs bei Verdacht eines Steuervergehens;
b) für die Steuerfahndung zuständige Beamte.
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Steuerfahndung,
Steuerstrafrecht.
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Steu|er|fahn|dung, die (Steuerw.): a) staatliche Überprüfung der Bücher eines Betriebs bei Verdacht eines Steuervergehens; b) für die Steuerfahndung zuständige Beamte: Bei einem Großteil aller Delikte schaltet sich auch die S. ein (Spiegel 5, 1978, 91).
Universal-Lexikon. 2012.