Staats|flag|ge 〈f. 19〉 von einem Staat geführte Flagge
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Staatsflagge,
in einigen Ländern Bezeichnung für die Nationalflagge, häufiger eine von dieser leicht (in der Regel durch Hinzufügung des Staatswappens) abweichende und dem Gebrauch staatlicher Dienststellen sowie Schiffen im Staatsdienst vorbehaltene Flagge; dementsprechend mitunter als »Staats- und Marineflagge« oder »Staats- und Handelsflagge« bezeichnet. In Deutschland entspricht der Staatsflagge dem Sinn nach die »Dienstflagge«. Um ihren eigenständigen Charakter zu betonen, bezeichnen manche Gebietskörperschaften ihre jeweiligen Flaggen als Staatsflaggen.
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Staats|flag|ge, die: Nationalflagge.
Universal-Lexikon. 2012.