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ụm||sto|ßen 〈V. tr. 257; hat〉
1. jmdn. od. etwas \umstoßen durch Stoß umwerfen
2. 〈fig.〉 etwas \umstoßen
2.1 für ungültig erklären, rückgängig machen
2.2 grundlegend ändern
● das stößt alle unsere Berechnungen um; eine Kanne, Vase \umstoßen; einen Plan, ein Vorhaben \umstoßen
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ụm|sto|ßen <st. V.; hat:
1. durch einen Stoß umwerfen, zu Fall bringen:
jmdn., eine Vase u.
2.
a) rückgängig machen, fallen lassen:
eine Entscheidung, ein Programm, ein Testament u.;
b) zunichtemachen:
dieses Ereignis stößt unsere Pläne um.
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ụm|sto|ßen <st. V.; hat: 1. durch einen Stoß umwerfen, zu Fall bringen: jmdn., eine Vase u.; Stollenberg steht auf und stößt dabei die Kerze um (Ott, Haie 130). 2. a) rückgängig machen, fallen lassen: eine Entscheidung, ein Programm, ein Testament u.; Er stößt seine Dispositionen häufig um (Bergengruen, Rittmeisterin 301); Der ursprüngliche Plan musste umgestoßen werden (Apitz, Wölfe 106); b) zunichte machen: dieses Ereignis stößt unsere Pläne um; Die wirkliche Entdeckung aber, die das jahrhundertelang vorherrschende Bild vom „monochromen“ Künstler ... radikal umstößt, sind die Figuren in den Lünetten (Fest, Im Gegenlicht 349).
Universal-Lexikon. 2012.