Sọn|der|ge|richt 〈n. 11〉
2. 〈1933-1945〉 Gericht, das politisch missliebige Personen ohne Berufungsmöglichkeiten verurteilte
* * *
Sọn|der|ge|richt, das:
1. (nationalsoz.) (bei einem Oberlandesgericht, zur Verfolgung politischer Gegner gebildetes) Gericht zur raschen Aburteilung als politisch angesehener Straftaten.
2. Gericht, das auf einem bestimmten Sachgebiet anstelle eines sonst zuständigen Gerichts entscheidet (z. B. Ehrengericht).
* * *
Sọn|der|ge|richt, das: 1. (nationalsoz.) (bei einem Oberlandesgericht, zur Verfolgung politischer Gegner gebildetes) Gericht zur raschen Aburteilung als politisch angesehener Straftaten: Fast drei Jahre lang wiederholte er (= Dompfarrer Lichtenberg) dieses Abendgebet für die Juden täglich öffentlich von der Kanzel herab - bis er im September 1943 denunziert wurde. ... Im Mai 1942 das Urteil eines -s: zwei Jahre Haft wegen »Kanzelmissbrauchs« und Verstoßes gegen das »Heimtückegesetz«. (Zeit 21. 6. 96, 65); Er (= der deutsche Bundestag) hat ... festgestellt, »dass die als Volksgerichtshof bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne ... war«. Dasselbe sollte gelten für die SS-Stand- und -Sondergerichte ... (Zeit 12. 4. 96, 4). 2. Gericht, das auf einem bestimmten Sachgebiet anstelle eines sonst zuständigen Gerichts entscheidet (z. B. Ehrengericht).
Universal-Lexikon. 2012.