Akademik

Seniorat
Se|ni|o|rat 〈n. 11
1. Amt des Vorsitzenden
2. = Ältestenrecht; Ggs Juniorat

* * *

Seniorat
 
[lateinisch] das, -(e)s/-e,  
 1) allgemein: Bezeichnung für institutionell abgesicherte Befugnisse einer oder mehrerer (durch Alter) herausgehobener Personen; Ältestenrechte.
 
 2) Rechtsgeschichte: mehrschichtiger Begriff, besonders für das Verhältnis zwischen Lehnsherr (französisch seigneur) und Vasall im mittelalterlichen Recht; ferner ein (zum Teil noch heute, beim Benediktinerorden) nach Klosterrecht einzurichtendes Ratskollegium erfahrener Mönche; auch eine privatrechtliche Erbfolgeordnung, die ohne Rücksicht auf Linie und Grad der Verwandtschaft die Erbschaft dem ältesten Familienmitglied zuweist.
 

* * *

Se|ni|o|rat, das; -[e]s, -e [mlat. senioratus = Würde, Amt eines Seniors (5)]: 1. Ältestenrecht (1). 2. (im Frankenreich) Aufsicht u. Verantwortung des Grundherrn gegenüber seinen Abhängigen. 3. (veraltet) Amt des Vorsitzenden.

Universal-Lexikon. 2012.