Sạm|mel|werk 〈n. 11〉 aus Beiträgen verschiedener Verfasser bestehendes Buch, meist über ein bestimmtes Thema ● ein \Sammelwerk zur amerikanischen Lyrik
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Sạm|mel|werk, das:
Druck-Erzeugnis mit Beiträgen mehrerer Autoren u. Autorinnen.
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Sammelwerk,
urheberrechtlich eine Sammlung von Werken, Daten oder anderer unabhängiger Elemente. Das Sammelwerk wird im § 4 Urheberrechtsgesetz gesondert aufgeführt, um festzulegen, dass es als solches einen selbstständigen Urheberrechtsschutz genießt, wenn die Auslese oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Das Urheberrecht an einem derartigen Sammelwerk steht demjenigen zu, der die schöpferische Leistung erbracht hat, grundsätzlich also dem Herausgeber. Eventuell bestehende Urheberrechte an den einzelnen Elementen werden hierdurch nicht berührt. Sammelwerke sind gemäß § 4 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz auch Datenbankwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mithilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Hersteller von Datenbanken, die sich als Ergebnis erheblicher Investitionen darstellen, genießen gemäß § 87 a ff. Urheberrechtsgesetz ein Sonderschutzrecht.
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Sạm|mel|werk, das: Druckerzeugnis mit Beiträgen mehrerer Autoren.
Universal-Lexikon. 2012.