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Ru|der|gän|ger, der; -s, - (Seemannsspr.):
Seemann, der (nach Weisung des Kapitäns o. Ä.) das Schiff steuert.
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Rudergänger,
Besatzungsmitglied auf Schiffen, das auf Weisung des Kapitäns beziehungsweise Wachoffiziers oder selbstständig das Schiff steuert. Auf Schiffen mit Selbststeuerungen ist ein Rudergänger nur bei Nebel, Revierfahrt und eventuell nachts erforderlich.
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Ru|der|gän|ger, der (Seemannsspr.): Seemann, der (nach Weisung des Kapitäns o. Ä.) das Schiff steuert.
Universal-Lexikon. 2012.