Rụ̈ck|stoß 〈m. 1u; Phys.〉 Rückwirkung, Impulsübertragung einer von einem Körper sich abstoßenden Masse auf diesen selbst (z. B. des Gewehrs beim Abfeuern des Schusses)
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Rụ̈ck|stoß, der:
1. (Physik) Antriebskraft, die dadurch entsteht, dass ein Körper ↑ Masse (5), bes. Brennstoff, Gas, Strahlen o. Ä., abstößt, wodurch eine Kraft freigesetzt wird, die rückwirkend auf den abstoßenden Körper als antreibende Kraft einwirkt (z. B. bei Raketen).
2. durch Rückstoß (1) ausgelöster [heftiger] Stoß nach rückwärts beim Abfeuern einer Schusswaffe o. Ä.:
das Gewehr hat einen starken R.
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Rückstoß,
die Kraft, die auf einen Körper wirkt, wenn von ihm eine Masse mit einer gewissen Kraft aus- oder abgestoßen und ihm dabei ein bestimmter Impuls verliehen wird. Der Rückstoß ist eine Folge des Impulssatzes. Er wird bei Raketen und Strahltriebwerken zum Antrieb ausgenutzt. Bei Feuerwaffen wird er durch die Schulter oder die Lafette aufgenommen oder zum selbsttätigen Laden und Abfeuern bei automatischen Waffen verwendet.
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Rụ̈ck|stoß, der: 1. (Physik) Antriebskraft, die dadurch entsteht, dass ein Körper ↑Masse (5), bes. Brennstoff, Gas, Strahlen o. Ä., abstößt, wodurch eine Kraft freigesetzt wird, die rückwirkend auf den abstoßenden Körper als antreibende Kraft einwirkt (z. B. bei Raketen): Das beobachtete Elektron erfährt daher durch das Lichtquant einen R. (Natur 59). 2. durch ↑Rückstoß (1) ausgelöster [heftiger] Stoß nach rückwärts beim Abfeuern einer Schusswaffe o. Ä.: das Gewehr hat einen starken R.
Universal-Lexikon. 2012.