Akademik

rückgängig
rụ̈ck|gän|gig 〈Adj.〉 = rückläufig (2) ● eine Angelegenheit \rückgängig machen in den alten Zustand zurückversetzen

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rụ̈ck|gän|gig <Adj.>:
1. im Rückgang begriffen:
-e Tierarten.
2.
etw. r. machen (etw., was bereits beschlossen, eingetreten ist, annullieren, für aufgehoben, ungültig erklären: einen Beschluss, eine Vereinbarung, einen Kauf r. machen; sie haben die Verlobung r. gemacht).

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rụ̈ck|gän|gig <Adj.>: 1. im Rückgang begriffen: Allgemein -e Arten ... sind im Brachland häufig anzutreffen (Tier 12, 1971, 42). 2. *etw. r. machen (etw., was bereits beschlossen, eingetreten ist, annullieren, für aufgehoben, ungültig erklären): einen Beschluss, eine Vereinbarung, einen Kauf r. machen; sie haben die Verlobung r. gemacht.

Universal-Lexikon. 2012.