Re|vi|re|ment 〈[revirəmã:] n. 15; geh.〉 Umbesetzung (von Staatsämtern) [frz., „Umschwung, Schwenkung, Wendung“]
* * *
Re|vi|re|ment [revir(ə)'mã: ], das; -s, -s [frz. revirement = Umschwung, zu: virer = wenden, über das Vlat. zu lat. vibrare, ↑ vibrieren] (bildungsspr.):
Umbesetzung von Ämtern, bes. Staatsämtern:
im Außenministerium hat ein R. stattgefunden;
ein R. vornehmen.
* * *
Revirement
[revirə'mã; französisch »Umschwung«] das, -s/-s, bildungssprachlich für: Umbesetzung von Ämtern, besonders Staatsämtern.
* * *
Re|vi|re|ment [revirə'mã:], das; -s, -s [frz. revirement = Umschwung, zu: virer = wenden, über das Vlat. zu lat. vibrare, ↑vibrieren]: 1. (bildungsspr.) Umbesetzung von Ämtern, bes. Staatsämtern: an der Spitze des Unternehmens, im Außenministerium hat ein R. stattgefunden; ein R. vornehmen; Die Amtsmüdigkeit mehrerer SPD-Minister zwingt den Kanzler schon am Anfang der Legislaturperiode zu einem R. (Spiegel 43, 1976, 4). 2. (Kaufmannspr.) Form der Abrechnung zwischen Schuldnern u. Gläubigern.
Universal-Lexikon. 2012.