Rẹn|ten|al|ter 〈n. 13; unz.〉 Alter, in dem man gewöhnlich aus dem Berufsleben ausscheiden u. Rente beziehen kann ● das \Rentenalter erreichen; das gesetzliche \Rentenalter heraufsetzen
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Rẹn|ten|al|ter, das:
Lebensalter, mit dessen Erreichen jmd. üblicherweise aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet u. eine ↑ Rente (a) bezieht.
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Universal-Lexikon. 2012.