Reichs|acht 〈f. 20; unz.〉 vom Kaiser ausgesprochene Acht
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Reichs|acht, die:
vom Reichsgericht (bis ins 18. Jh.) verhängte, sich auf das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches erstreckende ↑ 2Acht.
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Reichs|acht, die: vom Reichsgericht (bis ins 18. Jh.) verhängte, sich auf das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches erstreckende 2↑Acht.
Universal-Lexikon. 2012.