Re|for|mịs|mus 〈m.; -; unz.〉
1. Streben nach Umwandlung des Staates nicht durch Gewalt, sondern durch Reformen
2. 〈i. e. S.〉 gemäßigter Sozialismus
3. 〈allg.〉 Streben nach Reformen
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Re|for|mịs|mus, der; -:
a) Bewegung zur Verbesserung eines [sozialen] Zustandes od. [politischen] Programms;
b) [russ. reformizm] (kommunist. abwertend) kleinbürgerliche Bewegung innerhalb der Arbeiterklasse, die soziale Verbesserungen durch Reformen, nicht durch eine Revolution erreichen will.
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Reformịsmus
der, -, politischer Begriff, der im weiteren Sinn jene politisch-gesellschaftlichen Strömungen bezeichnet, die Verbesserungen in Staat und Gesellschaft mit Reformen durchzusetzen versuchen, im engeren Sinn jene Kräfte in der Arbeiterbewegung (Sozialdemokratie, Sozialismus), die die Überwindung des »Kapitalismus« und die Verwirklichung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht auf dem Weg des »Klassenkampfes«, der »proletarischen Revolution« und der Errichtung der »Diktatur des Proletariats« erstreben, sondern durch schrittweise, gesetzlich abgesicherte, friedliche Veränderungen im Rahmen einer demokratischen Verfassungsordnung.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Sozialismus: Sozialismus im 20. Jahrhundert
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Universal-Lexikon. 2012.