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Ra|di|ka|le, die/eine Radikale; der/einer Radikalen, die Radikalen/zwei Radikale:
weibliche Person, die einen politischen Radikalismus vertritt [u. gegen die bestehende Ordnung ankämpft].
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Ra|di|ka|le, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der einen politischen Radikalismus vertritt [u. gegen die bestehende Ordnung ankämpft]: Unternehmer, die mit diesen Hungerlöhnen die Arbeiter den -n in die Arme trieben (Kühn, Zeit 236).
Universal-Lexikon. 2012.