Ra|bạtt|ge|setz 〈n. 11〉 (bis 2001 gültiges) Gesetz zur Begrenzung von Rabattierungen z. B. bei Barzahlung, Mengenrabatt, Saisonrabatt, Wiederverkäuferrabatt
* * *
Ra|bạtt|ge|setz, das:
Gesetz, in dem geregelt ist, unter welchen Umständen, in welcher Höhe usw. Rabatte gewährt werden können.
Universal-Lexikon. 2012.