Akademik

Rabattgesetz
Ra|bạtt|ge|setz 〈n. 11(bis 2001 gültiges) Gesetz zur Begrenzung von Rabattierungen z. B. bei Barzahlung, Mengenrabatt, Saisonrabatt, Wiederverkäuferrabatt

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Ra|bạtt|ge|setz, das:
Gesetz, in dem geregelt ist, unter welchen Umständen, in welcher Höhe usw. Rabatte gewährt werden können.

Universal-Lexikon. 2012.