Pọst|spar|kas|se 〈f. 19〉 Sparkasse, die von der Post betrieben wird
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Pọst|spar|kas|se, die (früher):
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Postsparkasse,
Einrichtung zur Anlage von Spargeldern. Die erste Postsparkasse wurde durch Gesetz vom 17. 5. 1861 in Großbritannien errichtet. In Deutschland wurde das Postsparkassenwesen 1939 nach österreichischem (seit 1862) Vorbild eingeführt (heute Finanzdienstleistung der Deutschen Postbank AG). Inhaber eines Sparbuchs der Postbank können auf allen Postämtern Geldeinzahlungen und -abhebungen vornehmen. In 19 europäischen Ländern sind Rückzahlungen aus Postsparkassenguthaben in Deutschland möglich.
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Pọst|spar|kas|se, die: Einrichtung der Postbank zur Führung von Sparkonten.
Universal-Lexikon. 2012.