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Ẹl|tern|haus 〈n. 12u〉
1. Vaterhaus
2. 〈fig.〉 die Familie
● aus einem guten \Elternhaus stammen
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Ẹl|tern|haus , das:
a) von den Eltern bewohntes Haus der eigenen Kindheit;
b) Familie mit ihrem prägenden, erzieherischen Einfluss.
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Ẹl|tern|haus, das: a) von den Eltern bewohntes Haus, in dem man seine Kindheit verbracht hat: Es war das erste Weihnachten, das Erika und ich fern vom -e verbringen sollten (K. Mann, Wendepunkt 173); b) Familie mit ihrem prägenden, erzieherischen Einfluss: sie kommt aus einem streng katholischen E.; Dabei waren Sie ... durch Ihr E. eigentlich privilegiert, konditioniert für eine Karriere (Spiegel 1/2, 1977, 80).
Universal-Lexikon. 2012.