Akademik

Orderpapier
Ọr|der|pa|pier 〈n. 11Wertpapier, das durch einen schriftl. Vermerk auf eine andere als die eigtl. berechtigte u. namentlich genannte Person übertragen werden kann

* * *

Ọr|der|pa|pier, das (Bankw.):
Wertpapier, in dem der Berechtigte einen andern als Berechtigten benennt.

* * *

Ọr|der|pa|pier, das (Bankw.): Wertpapier, in dem der Berechtigte einen andern als Berechtigten benennt.

Universal-Lexikon. 2012.