Ọr|der|pa|pier 〈n. 11〉 Wertpapier, das durch einen schriftl. Vermerk auf eine andere als die eigtl. berechtigte u. namentlich genannte Person übertragen werden kann
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Ọr|der|pa|pier, das (Bankw.):
Wertpapier, in dem der Berechtigte einen andern als Berechtigten benennt.
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Ọr|der|pa|pier, das (Bankw.): Wertpapier, in dem der Berechtigte einen andern als Berechtigten benennt.
Universal-Lexikon. 2012.