Akademik
nachwiegen
n
a
ch||wie|gen
〈V. tr.
282
;
hat
〉
nochmals zur Prüfung wiegen
* * *
n
a
ch|wie|gen
<st. V.;
hat
:
zur Überprüfung des Gewichts noch einmal wiegen.
* * *
n
a
ch|wie|gen
<st. V.;
hat
:
zur Überprüfung des Gewichts noch einmal wiegen:
Aber ich kann doch nicht dulden, dass einer meine Portionen nachwiegt (
Kirst
, 08/15, 184).
Universal-Lexikon
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2012
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