Akademik

nachwiegen
nach||wie|gen 〈V. tr. 282; hatnochmals zur Prüfung wiegen

* * *

nach|wie|gen <st. V.; hat:
zur Überprüfung des Gewichts noch einmal wiegen.

* * *

nach|wie|gen <st. V.; hat: zur Überprüfung des Gewichts noch einmal wiegen: Aber ich kann doch nicht dulden, dass einer meine Portionen nachwiegt (Kirst, 08/15, 184).

Universal-Lexikon. 2012.